Unsere Pflege

Ziel all unserer Bemühungen ist, das Wohlbefinden eines jeden Klienten unter seinen spezifischen Bedingungen zu verbessern. Hierzu zählt zum einen die vom jeweiligen Klienten gewünschte therapeutische Betreuung, zum anderen die persönliche Ansprache durch unser Personal. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass der Klient im Rahmen seiner Möglichkeiten so aktiv wie möglich bleibt.

Jede Leistung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben zeitnah protokolliert. So wird unser Arbeitsaufwand gegenüber den Kostenträgern verdeutlicht. Ihnen gibt das Protokoll die Sicherheit, dass nur die Maßnahmen bei Ihnen angewendet werden, die mit Ihnen abgesprochen sind.

Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Man unterscheidet in der Pflege 5 Grade, je nach der Schwere der Beeinträchtigung.

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird seit 2017 neu definiert. Die Pflegebedürftigkeit bestimmt sich ausschließlich nach dem Grad der Selbstständigkeit. Was kann der Betroffene noch alleine und wo benötigt er Unterstützung?

Dies kommt allen Pflegebedürftigen entgegen, Demenzkranken genauso wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Ausgehend von der Selbstständigkeit einer Person wird das Stadium der Einschränkung in fünf Grade eingeteilt. Von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1), bis zur schwersten Beeinträchtigung, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5).

Um den Grad der Selbstständigkeit einer Person zu messen, werden Aktivitäten in sechs pflegerelevanten Bereichen untersucht. Das neue Begutachtungsverfahren berücksichtigt auch den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Es wird nicht wie nach der alten Methode die Zeit gemessen, die zur Pflege benötigt wird, sondern es werden Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist.

▸ Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (12,5 - unter 27 Punkte).

▸ Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (27 - unter 47,5 Punkte).

▸ Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (47,5 - unter 70 Punkte).

▸ Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (70 - unter 90 Punkte).

▸ Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an pflegerische Versorgung (90 - 100 Punkte).

Die sechs Module gliedern sich wie folgt:

▸ Mobilität

Es geht darum zu prüfen, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle Unterstützung ihre Körperhaltung einnehmen und wechseln kann. Zu beurteilen sind hier Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination.

▸ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Es sind  die Aspekte Erkennen, Entscheiden und  Steuern zu beurteilen. Auch die Auswirkung von Hör-, Sprech- und Sprachstörungen sind zu berücksichtigen.

▸ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Im Mittelpunkt steht die Beurteilung, in wie weit eine Person ihr Verhalten ohne Unterstützung selbst steuern kann. Betrachtet werden insbesondere Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen, die Unterstützung erfordern.  Im Fokus stehen der Abbau von psychischen Spannungen, Impulssteuerung, Förderung positiver Emotionen durch Aussprache oder körperliche Berührung.

▸ Selbstversorgung

Bewertet wird die Fähigkeit der selbständigen Grundpflege (Körperpflege, Nahrung, Toilettengang). Besondere Aspekte der Sondernahrung und evtl. Inkontinenz werden mit einbezogen.  

▸ Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Krankheits- oder therapiebedingten

Es  wird der selbständige Umgang mit  ärztlich angeordneten Maßnahmen (Medikamente, Injektionen, BZ-Messung (Blutzucker), RR-Messungen (Blutdruck) und evtl. Begleitung bei  Arztbesuchen / Physiotherapie etc.  begutachtet.   Weiterhin werden Pflegefachaufgaben mit einbezogen (Katheter setzen, Darmausgang reinigen, etc.)  Bei allen bewerteten Kriterien ist anzugeben, wie haufig andere Personen bei der jeweiligen Aktivitat helfen müssen.

▸ Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Es wird bewertet, ob der Bewohner  alltägliche Aktivitäten, Kontaktpflege und Beschäftigungen im näheren sowie äußeren Umfeld praktisch selbständig durchführen kann.

Unser Pflegeverständnis basiert auf einer ganzheitlichen Sicht der Klienten und orientiert sich an dem Pflegemodell von Monika Krohwinkel "Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des täglichen Lebens (AEDLs)". Im Mittelpunkt des Pflegemodells von Monika Krohwinkel steht eine an den Bedürfnissen und Wünschen der Klienten ausgerichtete Pflege und Betreuung. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei das Erhalten, das Fördern bzw. das Wiedererlangen von Unabhängigkeit und Wohlbefinden der Klienten.

Unser Angebot

▸ Medizinische Behandlungspflege

In Absprache mit Ihrem jeweiligen Arzt:

  • Medikamente stellen und verabreichen
  • Injektionen s.c. und i.m.
  • Inhalation
  • Überprüfen, Versorgen von Drainagen
  • Versorgung bei suprapubischem Katheter und Harnblasenkatheter
  • Versorgung bei PEG
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Dekubitusbehandlung
  • Stomabehandlung
  • Versorgung der Trachealkanüle
  • Kontrolle ZVK
  • Infusion s.c.
  • Kontinuierliche Kontrolle und Dokumentation der Vitalzeichen
  • Postoperative Nachbehandlung und Versorgung
  • Verbandswechsel
  • Wundversorgung und Beratung
  • Individuelle Hilfe bei Ausscheidungsproblemen
  • Medizinische Einreibung und Dermatologische Bäder
  • Kompressionsstrümpfe An-/Ausziehen, Kompressionsverband anlegen
  • Begleitung und Überwachung bei Diabetes mellitus (Blutzuckerkontrollen)

▸ Häusliche Krankenpflege

  • Hilfe bei der Körperpflege, beim Duschen oder Baden
  • Rasur, Haarpflege
  • Hilfe und Unterstützung beim An- und Auskleiden, Betten und Lagern
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Krankenbeobachtung
  • Grund- oder Teilreinigung der Wohnung
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Zubereitung oder Kochen von Mahlzeiten
  • Unterstützung bei der Ausscheidung
  • Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Vorratseinkauf
  • Besorgung
  • Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

 

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gern, was diesbezüglich für Möglichkeiten bestehen.

▸ Serviceangebote

Sie haben bei uns die Möglichkeit, über die normalen Angebote hinaus besondere Serviceangebote zu nutzen.

  • 24-Stunden-Rufbereitschaft
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Hilfe bei Beantragung von Heil- und Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Unterstützung bei Antragstellung (z. B. Pflegestufe, Befreiungsanträge)
  • Hilfe bei Anpassung des Wohnumfeldes

Über weitere individuelle Leistungen sprechen Sie gerne mit unserem kompetenten Pflegeteam.

▸ Beratung

Kostenlose Beratung:

  • Von Angehörigen und Betroffenen
  • Zu allgemeinen Problemen der Pflege
  • Zur Pflegeversicherung
  • Zu Kostenträgern
  • bei der Antragstellung bei dem jeweiligen Kostenträger

Unsere Kontaktpunkte sind:

  • Seniorenberatungsstellen der Stadt Gera
  • Pflege- und Krankenkassen
  • Ärztehäuser und Arztpraxen
  • Sozialamt
  • Wohnungsgesellschaften
  • Kurzzeitpflegen
  • Krankenhäuser
  • Apotheken und Sanitätshäuser
  • Betreuungsvereine/Berufsbetreuer
  • Pflegestützpunkt der Stadt Gera
  • Senioren Wohnpark Gera
  • Paulinen Wohnanlage